Das Glühlampenverbot
Die Schweiz hat per 1. Januar 2009 ein Glühlampenverbot eingeführt, welches den Verkauf von Lampen der Effizienzklassen F und G verbietet.
Ausnahmen sind folgende Typen:
- Reflektorlampen (Spotlampen)
- Speziallampen für Haushaltgeräte wie Backofen, Kühlschrank oder Mikrowelle
- Dekorationslampen wie farbige Lampen, Lampen mit dekorativer Glühwendel oder Rotlichtbeleuchtung
- Soffittenlampen für den Ersatzbedarf
Mehr Transparenz
Die Energiedeklaration für Lampen gibt Ihnen Aufschluss darüber, wie stark das Licht einer Lampe ist (Lumen), welche elektrische Leistung sie dafür benötigt (Watt) und wie hoch die «Lebenserwartung» in Stunden ist. Im Haushalt brennen Lampen typischerweise 750 bis 1000 Stunden pro Jahr. Eine Glühbirne mit deklarierten 1000 Stunden Lebensdauer hält also etwa ein Jahr. Eine Sparlampe mit 12'000 Stunden erwarteter Lebensdauer etwa zwölf Jahre.
In Zukunft muss auch deklariert werden, wie viel mal eine Lampe ein- und ausgeschaltet werden kann, bis sie kaputt geht. Ebenso muss die Deklaration darüber Aufschluss geben, wie lange es dauert, bis eine Lampe die volle Helligkeit erlangt und wie stark die Lichtmenge nach einer bestimmten Betriebszeit abnimmt. Bei Sparlampen muss auch deklariert werden, wie hoch der Quecksilber-Gehalt ist.
Bei LED-Lampen muss künftig auch ein Farbwiedergabe-Index angegeben werden. Dieser gibt Aufschluss über die von einer Lampe erzeugte Farbqualität.



