Günstiger Strom dank gezieltem Stromunterbruch
1to1 energy break ist unser Zusatzprodukt für Kunden mit fest angeschlossenen, sperrbaren Geräten und Anlagen (zum Beispiel Wärmepumpen, Elektroheizungen, Grossboilern, gewerbliche Backöfen), die während der Hochtarifzeit für zweimal 2 Stunden unterbrochen werden können und die an einen zusätzlichen Zähler angeschlossen sind. Ihren übrigen Strombezug decken Sie mit einem anderen Produkt von 1to1 energy ab.
1to1 energy break
Welche Vorteile bietet Ihnen 1to1 energy break?
- Günstiger Preis: Dank der Sperrbarkeit Ihrer Anlagen und Geräte können wir Ihnen 1to1 energy break zu einem tieferen Preis anbieten. Gerne informieren wir Sie über die genauen Sperrzeiten.
- Kombinierbarkeit: Es lässt sich mit anderen Produkten – zum Beispiel 1to1 energy Ökostrom – zu einer für Sie optimalen Lösung kombinieren.
- Transparenz: Dank dem separaten Zähler wissen Sie jederzeit Bescheid über den Stromverbrauch aller angeschlossenen Verbraucher.
Preiszusammensetzung (gültig vom 1.1. bis 31.12.2012)
| Preiselemente | Grundpreis (CHF/Mt) | Arbeitspreis (Rp./kWh) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Hochtarif | Niedertarif | |||||
| (7-21 Uhr) | (21-7 Uhr) | |||||
| exkl. MWSt | inkl. MWSt | exkl. MWSt | inkl. MWSt | exkl. MWSt | inkl. MWSt | |
| Energielieferung | - | - | 9.90 | 10.69 | 8.70 | 9.40 |
| Clearinggebühr Swissgrid* | - | - | 0.01 | 0.01 | 0.01 | 0.01 |
| Netznutzung | 7.00 | 7.56 | 3.82 | 4.13 | 2.30 | 2.48 |
| Systemdienstleistungen Swissgrid | - | - | 0.46 | 0.50 | 0.46 | 0.50 |
| Gesetzliche Förderabgabe (KEV)** | - | - | 0.35 | 0.38 | 0.35 | 0.38 |
| Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische*** | - | - | 0.10 | 0.11 | 0.10 | 0.11 |
| Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen*** | - | - | 0.50 | 0.54 | 0.50 | 0.54 |
| Total (Rp./kWh) | 15.14 | 16.35 | 12.42 | 13.41 | ||
* Kosten der Systeme für das Energiemanagement auf dem Schweizerischen Übertragungsnetz.
** Der Preisansatz für die gesetzliche Förderabgabe KEV wird vom Bundesamt für Energie jährlich neu festgelegt und dient der Förderung von Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien.
*** Ab 2012 wird die neue Bundesabgabe zum Schutz der Gewässer und Fische erhoben.
**** Die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen können von Gemeinde zu Gemeinde variieren und werden nur bis zu einem Energieverbrauch von 20 000 kWh/Jahr/Abgabestelle und pro Abrechnungszeitraum anteilig verrechnet.
Bei den Preisen (gültig ab 1.1.2012) inkl. 8 % MWSt handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.
Der MwSt.-Satz beträgt 8%.
Bei den Preisen handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.

